Wartungsbedingungen

Für die Wartung der von uns vertriebenen Softwareprodukte gelten ausnahmslos die Wartungsbedingungen des Herstellers und zusätzlich nachstehende Bedingungen in der jeweils letztgültigen Fassung.

Mesonic Pflegevertragsbedingungen für Kauflizenzen:
https://www.mesonic.com/de/SPR0/STAT_HTM/DOWNLOADS/Neu/Lizenzmeldung_WL_Oesterreich.pdf

Mesonic Pflegevertragsbedingungen für Mietlizenzen:
https://www.mesonic.com/de/SPR0/STAT_HTM/DOWNLOADS/Neu/Lizenzmeldung_WLComp_Oesterreich.pdf

Wartungsbedingungen

Wartungsumfang Lizenzwartung Stufe WVI
Die Dokumentation und Archivierung der Programme wird vom Hersteller bzw. einem seiner Partner durchgeführt. Dem Auftraggeber wird eine Kopie mit der jeweils letzten Version der von ihm verwendeten Programme zur Nutzung übermittelt. Wird ein Programm Update oder Installation der Software in den Räumen des Endkunden durch MEHR EDV gewünscht, so ist dies gegen Berechnung zum jeweils gültigen Stundensatz durch die Mitarbeiter von MEHR EDV oder eines Dritten möglich.

Erfordern Gesetze oder sonstige Vorschriften Programm-Modifikationen, werden diese im Rahmen der Wartung durch den Hersteller der Software (im Rahmen dessen Wartungs- und Lizenzbedingungen) vorgenommen.
Die Änderung erfolgt unter Berücksichtigung des Zeitpunktes der erforderlichen Änderung. MEHR EDV wird den Auftraggeber von der erforderlichen Änderung verständigen. Erfolgt diese Verständigung nicht, wird der Auftraggeber MEHR EDV zur Wahrung seiner Rechte unter Setzung einer angemessenen Frist mahnen.

Wartungsumfang Premium Stufe WVP
Die Stufe Premium WVP des Wartungsvertrages enthält den gesamten Leistungsumfang des Wartungsvertrages der Stufe WVI und zusätzlich die folgenden Leistungen:

MEHR EDV steht dem Auftraggeber schriftlich und telefonisch beratend zur Verfügung.
Die Telefon-Hotline steht Montag bis Donnerstag in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr sowie Freitag in der Zeit von 09.00 bis 12.00 Uhr zur Verfügung.

  • Remotesupport über ein zu vereinbarendes Medium (z.B. TeamViewer)
  • Kostenlose Fernwartung für 12 Supporteinheiten (1 SE – Supporteinheit = 15 Minuten)
  • Kostenlose Formularänderungen für 12 Supporteinheiten (1 SE – Supporteinheit = 15 Minuten)
  • Premium Consultant
  • Bevorzugte Reihung der Supportanfragen
  • Garantierte Antwortzeit von 2 Arbeitstagen bei kritischen Fällen
  • Eskalationsplan


Mitwirkung durch den Auftraggeber
Der Auftraggeber gewährt dem MEHR EDV Personal oder von MEHR EDV beauftragten Personen auf Wunsch ungehinderten Zutritt zu den Maschinen und räumt ihm die erforderliche Maschinenzeit für die Software-Wartung kostenlos ein.

Treten Fehler auf, so ist der Auftraggeber verpflichtet, alle zur Beschreibung der Fehler erforderlichen Unterlagen aufzubewahren, Protokolle über Umstände zu errichten, unter denen die Fehler aufgetreten sind und diese Unterlagen unverzüglich MEHR EDV zur Verfügung zu stellen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich überdies, seine auf Datenträger gespeicherten Daten und Aufzeichnungen durch Anfertigung von Duplikaten zu sichern.

Vorbehalte
MEHR EDV ist berechtigt, die Software-Wartung gemäß den Bedingungen dieses Vertrages durch Dritte durchführen zu lassen.

Die Software-Wartung steht zu den üblichen MEHR EDV Arbeitszeiten zur Verfügung. Soll außerhalb dieser normalen Wartungszeit Software-Personal zur Verfügung gestellt werden, so werden entsprechende Zuschläge auf die Stundensätze in Rechnung gestellt.

Die Wiederholung von Aufzeichnungen des Kunden ist nicht Gegenstand der Wartung. Hierzu gehören im weitesten Sinne auch nicht der Umzug von Installationen bzw. Datenbanken sowie Datenreparaturen.

Ebenso ist nicht Gegenstand der Wartung die Rekonstruktion von fehlerhaften Daten, welche z.B. durch Stromausfälle, fehlerhafter Hardware oder durch Bedienungsfehler entstehen können.

Sollte wider Erwarten ein Programmfehler seitens des Herstellers auftreten, so muss dieser Fehler in jedem Fall nachvollziehbar sein und ein Beispiel durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden.

Änderungen der Programme, die eine Neuprogrammierung der Software / Programme erfordern, sind ebenfalls nicht Gegenstand der Wartung.

Wartungsvertragspreise und Dauer des Vertrages
Für Standard-Programme gelten die Wartungsvertragspreise der jeweils gültigen MEHR EDV-Preisliste, bei modifizierten Standard- oder Individualprogrammen wird das Entgelt ausdrücklich vereinbart.

Die Wartungsgebühr ist wertgesichert und jährlich im Vorhinein zu entrichten. Die Grundlage für den Abschluss eines WVP Übereinkommens ist der Wartungsvertrag WVI.

Wenn der vom Statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex steigt, oder der Hersteller Preisänderungen vornimmt, ist MEHR EDV berechtigt, die Wartungsgebühr entsprechend zu ändern. Die Änderungen werden mittels Rechnung bekannt gegeben. Eine gesonderte Bekanntgabe der Preiserhöhung ist nicht vorgesehen und berechtigt auch nicht den Auftraggeber, den Wartungsvertrag vorzeitig zu kündigen.

Das Wartungsentgelt wird am Ende jedes Kalenderjahres (für das gesamte folgende Kalenderjahr) in Rechnung gestellt und ist nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zahlbar.

Wird der Vertragsbeginn nicht gesondert vereinbart, so beginnt die Wartung mit Abschluss, frühestens mit Lieferung der zu wartenden Software. Der Vertrag gilt für das bei Vertragsbeginn laufende und das nächstfolgende Kalenderjahr und verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn nicht spätestens sechs Monate vor Ablauf des Vertrages eine schriftliche, eingeschriebene Kündigung durch den Auftraggeber erfolgt.

MEHR EDV behält sich das Recht vor, den Vertrag zum Ablauf eines Kalenderjahres ohne Angabe von Gründen zu kündigen.

Haftungsausschluss

Bei Fehlern in der Programmlogik, die dazu führen, dass nach richtiger Anwendung der Gebrauchsanweisung Verarbeitungsfehler auftreten, welche die Anwendbarkeit der Software für den Endanwender wesentlich beeinträchtigen, kann das jeweilige Programm nach Wahl von mesonic entweder in angemessener Frist gegen eine fehlerfreie Version ausgetauscht oder gegen Erstattung der Lizenzgebühr zurückgenommen werden.

MEHR EDV Consulting bzw. mesonic ist von der Verpflichtung der kostenlosen Fehlerbeseitigung befreit, wenn an der betroffenen Software vom Partner, Zwischenverkäufer, Endanwender oder einem Dritten – ohne Zustimmung – Änderungen vorgenommen wurden bzw. wenn nicht die von mesonic als letztgültig deklarierte Version Verwendung gefunden hat und sofern der Partner oder Endanwender nicht nachweisen kann, dass der Mangel nicht durch diese Änderungen verursacht wurde. Ansonsten gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MEHR EDV Consulting bzw. mesonic datenverarbeitung gmbh.

Eine über die obigen Bestimmungen weitergehende Haftung von MEHR EDV Consulting bzw. mesonic, gleich aus welcher Rechtslage, ist in allen Fällen ausgeschlossen, insbesondere jeder Schadenersatz und jeder Ersatz für Folgeschäden seitens MEHR EDV Consulting bzw. mesonic.

Als Kündigungsfrist für den Wartungsvertrags gilt, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, 6 Monate vor Jahresende. Der letzte Kündigungstag ist also der 30. Juni. Die Kündigung muss schriftlich per Einschreiben erfolgen.

Haben Sie Fragen? Gerne helfen wir Ihnen weiter. Rufen Sie uns an oder senden Sie uns eine E-Mail.

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