Mehrwertsteuersenkung auf Lebensmittel in Österreich
Strategische Vorbereitung auf die Mehrwertsteuersenkung 2026 – Die WinLine Lösung
Die für den 1. Juli 2026 angekündigte Senkung der Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel markiert einen Paradigmenwechsel in der österreichischen Fiskal-Logik und stellt mit der ersten Einführung eines dezimalen Steuersatzes von 4,9 % eine signifikante technische Zäsur dar. Dies stellt viele ERP-Systeme und auch Registrierkassen vor massive Probleme.
Nicht aber die WinLine!
Die gesetzliche Neuregelung:
4,9% Mehrwertsteuer ab Juli 2026 auf Grundnahrungsmittel
Basierend auf dem Beschluss des Ministerrats vom Anfang des Jahres 2026 wird zur Entlastung der privaten Haushalte und zur Sicherung der Grundversorgung ein neuer reduzierter Steuersatz eingeführt. Ab dem 01.07.2026 sinkt die Mehrwertsteuer für definierte Warengruppen von bisher 10 % dauerhaft auf 4,9 %.
Diese Neuregelung erfordert von Handelsbetrieben eine akribische steuerliche Kategorisierung. Insbesondere die Abgrenzung innerhalb der Warengruppen ist kritisch – so wird z.B. der Steuersatz für Beerenobst (z.B. Erdbeeren, Himbeeren) nicht reduziert um steuerliche Fehlkategorisierungen und daraus resultierende Nachzahlungen bei Betriebsprüfungen zu vermeiden.
Die Umsatzsteuer wird für folgende Produktgruppen auf 4,9 Prozent gesenkt:
Milch, Milcherzeugnisse und Eier:
- Milch: KN 0401 10 sowie KN 0401 20 (inklusive laktosefreie tierische Milch)
- Butter: KN 0405 10
- Joghurt: KN 0403 20
- Eier frisch von Hühnern (Gallus domesticus): KN 0407 21
Gemüse (frisch und gekühlt):
- Kartoffeln: KN 0701 9050 sowie KN 0701 9090
- Tomaten: KN 0702 00
- Speisezwiebel, Knoblauch und Lauch sowie anderes Lauchgemüse: KN 0703, ohne KN 0703 1011 (Steckzwiebel)
- Kohl, Blumenkohl/Karfiol, Kohlrabi und andere Kohlarten: KN 0704
- Salate: KN 0705 sowie KN 0709 9910
- Karotten, Rüben und Knollensellerie: KN 0706
- Gurken: KN 0707
- Bohnen, Erbsen und andere Hülsenfrüchte: KN 0708
- Anderes Gemüse: KN 0709 (zum Beispiel Kürbis, Auberginen/Melanzani, Paprika oder Spargel), ohne KN 0709 5400, KN 0709 5500 sowie KN 0709 5600
- Gemüse gefroren (zum Beispiel Erbsen, Spinat): KN 0710
Obst:
- Äpfel, Birnen, Quitten frisch: KN 0808
- Steinobst frisch (zum Beispiel Marillen, Kirschen, Pfirsiche, Pflaumen/Zwetschken): KN 0809
Getreide, Müllereierzeugnisse und Backwaren:
- Reis: KN 1006
- Weizenmehl und Weizengrieß: KN 1101 sowie KN 1103 11
- Nudeln (ohne Füllung): KN 1902 11, 1902 19 und gegebenenfalls 1902 30 10
- Brot und Gebäck (Semmel, Mohnflesserl, Salzstangerl und so weiter): KN 1905 90 30 (inklusive glutenfreies Brot)
Sonstiges:
- Speisesalz: KN 2501 00 91
Das mesonic Lösungspaket:
MWST II – Mehrwertsteuerumstellungsmodul
Als Antwort auf diese Anforderungen haben wir das Modul MWST II weiterentwickelt. Damit ist sichergestellt, dass die neuen gesetzlichen Anforderungen bequem und einfach mit der WinLine erfüllt werden können und Ihre Daten auch für die Umsatzsteuervoranmeldung perfekt aufbereitet sind.
Das Modul MWST II kann für € 525,00 und € 7,10 monatlicher Softwarepflege erworben werden (eine zeitlich befristete Testlizenz ist nicht vorgesehen).
Die neuen Funktionalitäten werden in Kürze zur Verfügung stehen. Ein entsprechendes Whitepaper mit detaillierten Informationen wird rechtzeitig zur Verfügung gestellt.
Funktionale Highlights
- flexible Anpassung des Steuersatzes
- automatische Anlage von Steuerzeilen ggf. mit neuen Steuer- und Skontokonten
- automatische Anlage von neuen Erlös- und Aufwandskonten
- Steuer- und Kontenaktualisierung in Artikeln (auch per Filter selektierbar)
- automatische Aktualisierung der Steuerzeile und des Sachkontos in allen offenen FAKT-Belegen (nicht gerechnete / gedruckte Belege, Autobelege, Angebote und Aufträge, Kontrakte)
- Steuerzeilen zu Konten in den Belegen prüfen
- Auswertung „Steuerzeilen-/Kontenvergleich“ ermöglicht die schnelle Prüfung auf ggfs. nicht umgestellte Belege (bezogen auf Steuerzeile und Sachkonten)
- speichern von Einstellungen, falls die Umstellung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen soll
- und noch einiges mehr …
Sichern Sie sich jetzt die technische Souveränität für die kommenden steuerlichen Änderungen.